Qualitätssicherung

Eine gesicherte und gleichbleibend hohe Qualität, die auf die Anforderungen des ökologischen Landbaus abgestimmt ist, bildet die Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Einsatz von Biogut- und Grüngutkompost in der Praxis der ökologisch wirtschaftenden Betriebe.

Die Sicherung dieser Qualität wird durch das Zusammenspiel von drei Bereichen gewährleistet:

Gesetzliche Regelungen

In der Bioabfallverordnung und der Düngemittelverordnung sind die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen zur Erzeugung, zu den Inhaltsstoffen sowie zur Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost für alle pflanzenbaulichen Einsatzzwecke festgelegt. Für alle Betriebe des ökologischen Landbaus, unabhängig von einer Verbbandszugehörigkeit, gelten darüber hinaus die Regelungen der EU-Öko-Verordnung.

Richtlinien der Anbauverbände

Die Anbauverbände Bioland und Naturland haben Richtlinien erarbeitet, die für die Erzeugung bzw. die Inhaltsstoffe von Biogut- und Grüngutkompost zusätzliche Anforderungen enthalten, die deutlich über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Dies gilt auch in Bezug auf die für den Komposteinsatz aus fachlicher Sicht nicht ausreichenden Regelungen der EU Öko-Verordnung. Generell wird ökologischen Landbaubetrieben daher geraten, beim Komposteinsatz nur Produkte zu verwenden, die nach den Richtlinien von Bioland und Naturland gütegesichert sind.

Die Anbauverbände Biokreis und Gäa haben diese Richtlinien übernommen, bei Biokreis gilt lediglich ein andere Kupfergrenzwert. Die Anbauverbände Demeter und Biopark erlauben derzeit nur den Einsatz von Grüngutkompost, nicht aber von Biogutkompost. Beim Anbauverband Ecovin sind Biogut- und Grüngutkompost auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen zulässig.

Kompostierungsanlagen, die Komposte nach den Richtlinien von Bioland und Naturland anbieten, sind auf der Hompage der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) gelistet. Aufgeführte Eignungen nach FIBL-Liste sind für Bioland- und Naturlandbetriebe nicht ausreichend.

Fremdüberwachung durch Gütesicherungsorganisationen

Nach EU-Ökoverordnung ist die getrennte Sammlung und die Fremdüberwachung bei der Erzeugung von Biogut- und Grüngutkompost eine Grundvoraussetzung für den Einsatz der entsprechenden Erzeugnisse im ökologischen Landbau. Anerkannte und bundesweit tätige Gütesicherungsorganisationen sind in diesem Zusammenhang die Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. (BGK) mit ihrer für Hessen zuständigen regionalen Gütegemeinschaft Kompost, Region Südwest e. V. (RGK Südwest); die QLA GmbH (Gesellschaft für Qualitätssicherung landbauliche Abfallverwertung mbH) und der Fachverband bayerischer Komposthersteller e. V. (FBK). Seitens Bioland und Naturland sind nur die Gütesicherungen nach BGK und FBK anerkannt.

Diese Themen folgen in Kürze:

  • Gütesicherungsorganisationen
  • Richtlinien Ökolandbauverbände
  • Optimierung der Kompostqualität

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