Häufig gestellte Fragen zu Biogut- und Grüngutkompost

Eine der sehr oft gestellten Fragen an uns lautet:

Im Folgenden dazu die Antwort.

Im Gütesicherungssystem der BGK – Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. (RAL-GZ 251 Kompost) wird die Qualität der einzelnen Chargen eines Biogut- oder Grüngutkompostes in einem sogenannten „Prüfzeugnis“ dokumentiert, das für alle Landwirtschaftsbetriebe relevant ist. Die darin aufgeführten Ergebnisse der durchgeführten Kompostanalyse fassen die wichtigsten Ergebnisse zur Kompostqualität zusammen. Dort sind Angaben zum Nährstoffgehalt, zum Gehalt an Trockensubstanz und organischer Substanz (Humus), zum C: N-Verhältnis, den Fremdstoffanteilen, zu den Schwermetallgehalten und zum Hygienestatus zu finden.

Ist die Prüfung erfolgreich, wird dies entsprechend auf der ersten Seite des Prüfzeugnisses ausgewiesen (s. Abbildung). Überdies enthalten die BGK-Prüfzeugnisse nach RAL-GZ 251 eine gültige Kennzeichnung nach Düngemittelverordnung und zahlreiche Anwendungsempfehlungen. Andere gleichwertige Gütesicherungssysteme existieren mit dem QLA des VDLUFA und dem Gütezeichen des Fachverbands Bayerischer Komposthersteller. Beide Gütesicherungssysteme sind in Hessen jedoch bei der Biogut- und Grüngutkompostierung nicht vertreten.

Ausschnitt einer 1. Seite eines Prüfzeugnisses der BGK nach RAL-GZ 251 mit gültiger Kennzeichnung nach Bioabfall-, Düngemittel- und EU-Ökoverordnung sowie Ausweisung der Eignung für Ökoanbauverbände.

Darüber hinaus können mit einer eigenen sensorischen Beurteilung nach Aussehen, Geruch, Krümelung und Fremdstoffen ebenfalls wichtige Qualitätseigenschaften eingeschätzt werden. Das passiert am besten direkt bei einer Besichtigung auf der jeweiligen Kompostierungsanlage. Guter, weitgehend reifer Kompost mit Rottegrad IV bis V riecht neutral bis erdig und sollte sich krümelig anfühlen. Wenn eine Handvoll Kompost zusammengedrückt wird, sollte kein Wasser mehr austreten. Dies ist jedoch fast immer der Fall, da für eine effektive Siebung der Rohkomposte vor der Vermarktung niedrige Wassergehalte erforderlich sind. Lediglich bei manchen extensiv betriebenen Kompostierungsanlagen für Grüngut liegen die Wassergehalte des fertigen Komposts manchmal noch recht hoch.

Frischkomposte mit Rottegrad II und III sind noch in der Hauptrotte befindlich und daher meist geruchsbelastet. Dennoch sind sie sehr gute kombinierte Bodenverbesserungs- und Düngemittel sowie oft kostengünstiger als Fertigkomposte. Die Geruchsbelastung sollte allerdings bei der Ausbringung (möglichst nicht in der Nähe von Wohngebieten) beachtet werden.

Soll der Kompost im Ökolandbau eingesetzt werden, erfolgt darüber hinaus im ersten Schritt eine Prüfung nach Vorgaben der EU-ÖkoV. Auch dies wird im Prüfzeugnis nach RAL-GZ 251 dokumentiert. Ist für das jeweilige Kompostprodukt eine Anwendung im Verbandsökolandbau vorgesehen, wird zusätzlich eine Prüfung auf Einhaltung der jeweiligen Verbandsvorgaben durchgeführt. Dies wird im Prüfzeugnis auf einem „Zusatzblatt Ökolandbau“ für alle vorgeschriebenen Parameter dargestellt.

Zusatzblatt Ökolandbau für alle vorgeschriebenen Parameter aus dem Prüfzeugnis der BGK

Eine detaillierte Erläuterung des Prüfzeugnisses entnehmen Sie der Homepage der BGK.