Qualitätssicherung

Eine gesicherte und gleichbleibend hohe Qualität, bildet die Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Einsatz von Biogut- und Grüngutkompost in der landwirtschaftlichen Praxis.

Die Sicherung dieser Qualität wird durch das Zusammenspiel von gesetzlichen Regelungen und einer Fremdüberwachung durch Gütesicherungsorganisationen gewährleistet. Für den Einsatz in verbandsangehörigen Ökolandbaubetrieben kommen als dritter Bereich noch die Richtlinien der Anbauverbände dazu:

Gesetzliche Regelungen allgemein

In der Bioabfallverordnung und der Düngemittelverordnung sind die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen zur Erzeugung, zu den Inhaltsstoffen sowie zur Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost für alle pflanzenbaulichen Einsatzzwecke festgelegt.

Für alle Betriebe des ökologischen Landbaus, unabhängig von einer Verbbandszugehörigkeit, gelten darüber hinaus die Regelungen der EU-Öko-Verordnung in Verbindung mit der dazugehörigen Durchführungsverordnung (EU).

Fremdüberwachung durch Gütesicherungsorganisationen

Neben den gesetzlichen Regelungen ist die Fremdüberwachung durch Gütesicherungsorganisationen wichtig, weil die Gesetze nur Mindestanforderungen festlegen. Die Gütesicherung sorgt darüber hinaus für eine kontinuierliche Qualitätskontrolle und schafft Vertrauen bei den Anwendern.

Wichtige Gründe für eine unabhängige Gütesicherung sind:

  1. Sicherung einer gleichbleibend hohen Qualität
    • Regelmäßige Untersuchungen prüfen Nährstoff- Fremdstoff- und Schadstoffgehalte, Hygieneparameter, den Rottegrad des Komposts sowie weitere Qualitätsparameter.
    • Neben gesetzlichen Grenzwerten werden weitere für die Praxis relevanten Parameter, wie beispielsweise die Flächensumme (Maß für den Verunreinigungsgrad durch Messung der Aufsichtsfläche von Fremdstoffen) untersucht.
  2. Laufende Überwachung statt Einzelkontrollen
    • Die Gütesicherung umfasst regelmäßige Probenahmen und unabhängige Kontrollen.
    • Schwankungen in der Qualität werden früh erkannt.
    • So wird sichergestellt, dass die Qualität dauerhaft eingehalten wird.
  3. Vertrauen und Transparenz
    • Anwender können sich auf die geprüfte Qualität verlassen.
    • Gütezeichen dienen als Nachweis für hochwertige Produkte.

Kurz gesagt: Die gesetzlichen Vorschriften legen die Mindeststandards fest, während die Gütesicherung eine dauerhaft hohe, nachprüfbare Qualität von Bioabfallkompost gewährleistet und das Vertrauen der Nutzer stärkt.

Darüber hinaus ist nach EU-Ökoverordnung die Fremdüberwachung bei der Erzeugung von Biogut- und Grüngutkompost eine Grundvoraussetzung für den Einsatz der entsprechenden Erzeugnisse im Ökolandbau.

Anerkannte und bundesweit tätige Gütesicherungsorganisationen sind in diesem Zusammenhang die Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. (BGK) mit ihrer für Hessen zuständigen regionalen Gütegemeinschaft Kompost, Region Südwest e. V. (RGK Südwest); die QLA GmbH (Gesellschaft für Qualitätssicherung landbauliche Abfallverwertung mbH) und der Fachverband bayerischer Komposthersteller e. V. (FBK).

Acker mit ausgebrachtem Kompost

Richtlinien der Anbauverbände

Die Anbauverbände Bioland und Naturland haben Richtlinien erarbeitet, die für die Erzeugung bzw. die Inhaltsstoffe von Biogut- und Grüngutkompost zusätzliche Anforderungen enthalten, die deutlich über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Dies gilt auch in Bezug auf die für den Komposteinsatz aus fachlicher Sicht nicht ausreichenden Regelungen der EU-Ökoverordnung. Generell wird Ökolandbaubetrieben – auch wenn sie keinem Anbauverband angehören – daher geraten, beim Komposteinsatz nur Produkte zu verwenden, die nach den Richtlinien von Bioland und Naturland gütegesichert sind.

Die Anbauverbände Biokreis und Gäa haben die Richtlinien von Bioland und Naturland übernommen. Die Anbauverbände Demeter und Biopark erlauben derzeit nur den Einsatz von Grüngutkompost, nicht aber von Biogutkompost. Beim Anbauverband Ecovin sind Biogut- und Grüngutkompost auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen zulässig.

Kompostierungsanlagen, die Komposte nach den Richtlinien der entsprechenden Verbandsrichtlinien anbieten, sind auf der Homepage der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) gelistet. Aufgeführte Eignungen nach FIBL-Liste sind für Verbandsbetriebe nicht ausreichend.

BiolandRichtlinien für Komposte

NaturlandRichtlinien für Komposte

Neue Inhalte? Per Newsletter auf dem Laufenden bleiben.