Neuaufnahme von organischen Friedhofsabfällen in die Inputliste für Biogut- und Grüngutkomposte zur Verwertung im Ökolandbau

Organische Friedhofsabfälle sind als pflanzliche Abfälle nach EU-Ökoverordnung (2021/1165, Anh. 2) grundsätzlich für die Herstellung von Grüngutkomposten zulässig, die im Ökolandbau eingesetzt werden. Sie waren bis Anfang 2023 jedoch nicht nach den Richtlinien von Bioland und Naturland für die Verbandsbetriebe zugelassen. Damit waren sie auch nicht in der seitens der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) geführten Liste zulässiger Inputstoffe nach Richtlinien Bioland/Naturland aufgeführt. Hintergrund hierfür waren Befürchtungen, dass durch nicht ausreichend kontrolliertes Grüngut von Friedhöfen zu hohe Fremdstoffeinträge in den Komposten, insbesondere durch Kunststoffe, hervorgerufen werden könnten.

Nach den inzwischen längeren Zeiträumen bei der Verwertung von Grüngutkomposten im Ökolandbau und den vorliegenden umfangreichen Erfahrungen, hat die Fachgruppe „Biogut- und Grüngutkomposte im Ökolandbau“ eine erneute Abstimmung zu diesem Inputmaterial durchgeführt. Die Fachgruppe, in der die Ökolandbauverbände Naturland, Demeter, Bioland, Gäa, das FIBL, die BGK und ISA vertreten sind, votierte dabei für die Neuaufnahme von Friedhofsabfällen in den o. g. Inputkatalog zulässiger Materialien für die Kompostierungsanlagen. Hintergrund dieser fachlichen Empfehlung für die Gremien der Verbände war die übereinstimmende Ansicht, dass sowohl bedingt durch verschärfte Kontrollen bei der Erfassung dieser Inputmaterialien als auch durch die gegebenen strengen Qualitätsrichtlinien für den Komposteinsatz im Ökolandbau eine erhöhte Fremdstoffbelastung der Grüngutkomposte nicht zu befürchten sei. Gleichzeitig wurde dabei berücksichtigt, dass eine ganze Reihe von Grüngutkompostierungsanlagen mit sehr guten Produktqualitäten bisher nicht in den Ökolandbau vermarkten konnten, da sie Friedhofabfälle verarbeiten und aus Gründen der Logistik und des Platzbedarfs keine getrennte Kompostierung dieser Reststoffe durchführen können.

Seitens Bioland und Naturland wurde diese fachliche Empfehlung nunmehr verabschiedet und in die Richtlinie für den Komposteinsatz von Biogut- und Grüngutkomposten im Ökolandbau aufgenommen. Nach Expertenschätzung aus dem NÖK-Hessen dürfte diese Regelung die Möglichkeit eröffnen, mehrere Hunderttauschend m³ beste Grüngutkomposte zusätzlich im Ökolandbau zu verwerten.

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