In einer Zusammenarbeit des BÖL-Projektes ProBio und der BGK – Bundesgütegemeinschaft Kompost wurde Ende 2024 unter Federführung von Annemarie Ohlwärter (Naturland), Ralf Gottschall (ISA – Ingenieurbüro für Sekundärrohstoffe) und Hans Schiefereder (Bioland) eine Liste zu den wichtigsten Fragen und Antworten bzgl. des Einsatzes von Biogut- und Grüngutkomposten im Ökolandbau verfasst.
Kompostqualität
Jeder gütegesicherten Kompostcharge nach RAL-GZ 251 der BGK muss zwingend ein chargenbezogenes BGK-Prüfzeugnis (RAL-Zertifikat) mitgegeben werden, wenn diese an Ökoverbandsbetriebe ausgeliefert wird. Daraus wird sofort erkennbar, ob die Charge den Richtlinien (EU-Öko-Verordnung, Richtlinien des jeweiligen Ökoverbandes) entspricht. Ist dies nicht der Fall, ein entsprechend geeigneter Kompost aber eindeutig seitens des Ökobetriebes bestellt worden, ist das Kompostwerk verpflichtet, den Kompost zurückzunehmen, wenn der Landwirt oder die Landwirtin dies verlangt.
Anders sieht das Ganze aus, wenn der Kompost den Richtlinien entspricht, aber der Landwirtschaftsbetrieb ist trotzdem nicht mit der Kompostqualität zufrieden. Eine solche regelkonforme Kompostauslieferung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, jedoch gibt es in solchen seltenen Fällen vielfach eine Kulanzregelung zwischen Komposthersteller und Ökolandbaubetrieb.
Um solche Situationen jedoch möglichst zu vermeiden, ist es generell anzuraten, dass man sich als Ökobetrieb die seitens der jeweiligen Kompostanlage bereitgestellten Kompostqualitäten vor einer Zusammenarbeit mit dieser Anlage oder zeitnah vor einer Erstlieferung ansieht. Auch eine Prüfung durch den Ökolandbaubetrieb, ob die tatsächlich angelieferte Charge den Anforderungen entspricht (sofortige Kontrolle des chargenbezogenen Prüfzeugnisses, Sichtung des angelieferten Kompostes) hilft im Anfangsstadium einer Zusammenarbeit, Missverständnisse und Fehler zu vermeiden.
Abschließend ist in diesem Zusammenhang jedoch auch darauf hinzuweisen, dass Kompostanlagen, die schon lange bzw. in größeren Mengen Komposte in den Ökolandbau vermarkten, immer sehr sorgfältig darauf achten, dass die Qualität stimmt und keine Probleme auftreten.
Nein, Stickstoff ist bei den meisten Komposten wenig pflanzenverfügbar. Denn noch stärker als bei S ist die organische Einbindung des N in den Komposten. Bei reifen Komposten kann die N-Freisetzung im Anwendungsjahr bei 3-5 % liegen (Biogutkomposte in der Regel mehr als Grüngutkomposte), selten darüber. Diese Werte werden auch nach Düngebedarfsermittlung der DüV angerechnet.
Insgesamt rechnet die DüV mit 15 % N-Freisetzung aus den Komposten in den ersten vier Jahren nach der Kompostgabe. Dies wären bei 30 t Biogutkompost Frischmasse (FM) pro ha mit ca. 10 kg Gesamt-N pro Tonne Kompost gerade einmal 45 kg N pro ha in diesem Zeitraum. Der restliche Stickstoffanteil verbleibt im Boden und dient der Humusreproduktion bzw. dem Humusaufbau. Bei Frischkomposten erfolgt teilweise eine noch geringere N-Freisetzung im Anwendungsjahr, was vor allem Grüngutkomposte betrifft, die eine Kompostierungszeit unter 6 Monaten aufweisen.
Sind Grüngutkomposte nicht gut durchgerottet und enthalten hohe Holzanteile, weisen sie oft sehr weite C:N-Verhältnisse (> 20) auf und setzen dann in der Regel keinen Stickstoff bei der Anwendung frei. Vielmehr können sie in diesem Fall sogar über mehrere Wochen hinweg den aus dem Boden freiwerdenden Stickstoff festlegen, da sie sich nach der Anwendung im Boden weiter biologisch umsetzen und stabilisieren. Bei der Anwendung von frischen Grüngutkomposten kann also durch höhere C:N-Verhältnisse vorübergehend eine N-Konkurrenz entstehen.
Dies schließt zwar die Anwendung der frischen Grüngutkomposte direkt zu stickstoffbedürftigen Kulturen aus, prädestiniert sie aber für einen Einsatz zu Leguminosen, die ihren N-Bedarf durch die Symbiose mit Knöllchenbakterien aus der Luft decken. Durch die N-Konkurrenz und den Gehalt wichtiger Mikronährstoffe in den Grüngutkomposten kann dabei sogar die biologische N-Fixierleistung gefördert werden, sowie das Wachstum von Unkräutern durch den geringen Bodenstickstoffgehaltverringert werden.
Folglich sollten Kompostart und Kultur gut aufeinander abgestimmt sein. Bei regelmäßiger, langjähriger Kompostausbringung (unabhängig von der Kompostart) kann kontinuierlich mehr Stickstoff aus den Komposten in den Folgejahren zur Verfügung gestellt werden. Dies ist jedoch ein sehr langfristiger Effekt, der zudem von weiteren Bedingungen (vor allem Boden, Klima, Fruchtfolge und Bodenbearbeitung) abhängt. Kompost ist also kein N-Dünger für die Pflanze, sondern für den Boden. Dort ist der Stickstoff aus den Komposten überaus wichtig für den Humusaufbau, der wiederum von zentraler Bedeutung für die Bodenfruchtbarkeit ist.
Ja, generell ist vor dem Erstbezug von Kompost eine Besichtigung der Kompostanlage zu empfehlen. Sollte das nicht möglich sein, ist es zumindest hilfreich, ein Probemuster der Ökokomposte der Anlage anzufordern. Eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Kompostierungsanlage und Ökolandbaubetrieb sollte auf gegenseitigem Vertrauen basieren. Viele Kompostwerke bieten daher Tage der offenen Türe oder Fachinformationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Öko-Anbauverbänden an. Sprechen Sie dafür am besten Ihre Berater vor Ort an.
Komposte enthalten neben bedeutenden Mengen an verschiedenen Nährstoffen im Durchschnitt auch rund 40 % an organischer Substanz (i. d. TM), die zum Humusersatz und -aufbau im Boden beiträgt. In vielen Feldversuchen zur Kompostwirkung konnte nach 10-15 Jahren rund die Hälfte der organischen Substanz wiedergefunden werden. Dies unterstützt wesentlich die Bodenfruchtbarkeit und auch die Klimaresilienz der Systeme.
Komposte aus Kompostierungsanlagen, die einer Gütesicherung unterliegen, sind hygienisiert und enthalten keine Unkrautsamen oder austriebsfähigen Pflanzenteile. Die Schadstoff- und Fremdstoffgehalte solcher gütegesicherten Komposte sind in der Regel gering. Somit sind auch keine negativen Auswirkungen auf das Bodenleben bekannt.
Alle Biogut- und Grüngutkomposte, die nach RAL-Richtlinien und für den Ökolandbau nach EU-Öko-Verordnung zugelassen sind, müssen Grenzwerte (z. B. Fremdstoffgehalt) einhalten. Zusätzlich gibt es für Komposte, die nach Bioland, Naturland, Demeter, Gäa und Biokreis zertifiziert sind, nochmal strengere Richtlinien, die die gesetzlichen Grenzwerte bezüglich Schwermetallen und Fremdstoffen durchschnittlich in etwa halbieren.
Gütegesicherte Komposte enthalten daher sehr geringe Mengen an Fremdstoffen wie Glas oder Folienkunststoffen. Die Fremdstoffgehalte werden durch zahlreiche Aktivitäten der für die Getrenntsammlung zuständigen Gebietskörperschaften und der Kompostierungsanlagen seit vielen Jahren kontinuierlich abgesenkt. Die Menge der Fremdstoffe wird bei der Kompostuntersuchung nicht nur anhand der Gewichtsanteile, sondern auch anhand der sogenannten Flächensumme gemessen, die den visuellen Eindruck vorhandener Verunreinigungen wiedergibt. Durch die Begrenzung der zulässigen Flächensumme der Fremdstoffe wird eine deutliche Verschmutzung durch sehr leichte Kunststoffe, wie Plastikfolien, vermieden.
Nach Daten des Forschungsprojektes ProBio wurden die Gehalte an visuell auffälligen Fremdstoffen seit 2015 um über 60 % reduziert und die Kompostqualität weiter erheblich verbessert.
Aber Achtung: Alle vorgenannten Zusammenhänge gelten nur für Komposte mit einer Gütesicherung (siehe Rechtliche Vorgaben) die vor allem auch eine Fremdüberwachung der Komposte sicherstellt, so dass hier alle Regeln eingehalten werden. Daher sollten in keinem Fall nicht gütegesicherte Komposte eingesetzt werden (was bei den Öko-Anbauverbänden ohnehin nicht erlaubt ist).
Außerdem ist nicht jeder hergestellte Kompost in Deutschland für den Ökolandbau geeignet. Nach Daten des BÖL-Forschungsprojektes ProBio erfüllen rund 70 % der Komposte aus der RAL-Gütesicherung der BGK bundesweit die Anforderungen der Öko-Anbauverbände Bioland, Naturland, Gäa und Biokreis. Komposte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, sind in diesen Verbänden nicht zugelassen. Und für sie kann keine Garantie bezüglich Fremdstoff- oder Schadstoffgehalten abgegeben werden.
Jede Kompostcharge für den Ökolandbau aus einem Kompostwerk, das einer Gütesicherung unterliegt, wird von einem Fremdüberwacher untersucht und über ein anerkanntes Labor analysiert. Es reicht also aus, von der gelieferten Charge eine Kompostuntersuchung in Form z. B. eines Prüfzeugnisses aus der Gütesicherung vorliegen zu haben. Dieses Prüfzeugnis benötigt man auch für die Öko-Kontrolle. Eine Kompostanalyse selbst durchführen zu lassen, ist sehr teuer und ergibt keinen Mehrwert.
Bei einer Auswertung der RAL-Gütesicherung 251 der BGK von knapp 3.900 Komposten aus Deutschland im Jahr 2022 wurden die durchschnittlichen Nährstoffgehalte untersucht (siehe Tabelle 1). Grundsätzlich sind Biogutkomposte nährstoffreicher als Grüngutkomposte, die durchschnittlich etwa ein Viertel weniger Gesamtnährstoffe enthalten.
Der Nährstoffgehalt von Komposten schwankt abhängig vom Ausgangsmaterial und von Charge zu Charge, deswegen sollte man sich hier auf die chargenbezogenen Prüfzeugnisse verlassen. Dort stehen die genauen Angaben bezüglich der enthaltenen Mengen an Pflanzennährstoffen. Von großer Bedeutung ist, dass die Komposte erhebliche Mengen an weiteren Pflanzenmakronährstoffen wie Schwefel und zahlreiche Mikronährstoffe (Zink, Kupfer, Molybdän, Mangan, Bor und Eisen) mitbringen, die wie Schwefel unter anderem für die Leguminosen wichtig sind.
Das C:N-Verhältnis ist wichtig, da nicht jeder Kompost zu jeder Kultur passt. Je enger das C:N-Verhältnis der Komposte, desto schneller in der Regel die N- Verfügbarkeit und seine Eignung für N-bedürftige Kulturen wie Weizen, Mais, usw. Ist das C:N-Verhältnis weit (> ca. 20), dann ist der Stickstoff durch den hohen Kohlenstoffanteil oft „blockiert“ und schlechter verfügbar. Für starkzehrende Kulturen sind solche Komposte nicht gut geeignet. Dafür eignen sie sich aber sehr gut zu Leguminosen bzw. leguminosenbetonten Zwischenfrüchten oder Kleegras, da durch die Anwendung die Stickstofffixierung weiter angeregt wird (siehe Stickstoffverfügbarkeit).
Die Nährstoffverfügbarkeit der meisten Pflanzennährstoffe in den Komposten ist mittelfristig sehr gut. Dies betrifft vor allem P, K, Mg und Ca, die im Rahmen einer normalen Fruchtfolge im Ökolandbau über 5-8 Jahre weitgehend verfügbar werden. Bei P und K sind nach Düngeverordnung (DüV) die Gesamtgehalte in den Komposten komplett anzurechnen und werden nach Literatur in der mittelfristigen Verfügbarkeit ähnlich gesehen wie mineralische Einzelnährstoffdünger.
Über die mittelfristige Verfügbarkeit hinaus stellt sich die Frage, mit wieviel P und K im Anwendungsjahr zu rechnen ist, vor allem wenn auf nährstoffarmen Böden und zu stark zehrenden Kulturen gearbeitet wird. In der Literatur finden sich häufig Angaben zu hohen im Anwendungsjahr pflanzenverfügbaren Nährstoffgehalten. Generell hängt dies stark von verschiedenen Bedingungen wie Bodenart und -zustand etc. ab (siehe nächste Frage).
Da es hierzu nur wenig belastbare Versuchsdaten gibt, kann man konservativ von rund 10-20 % bei P und 30-50 % bei K ausgehen, was die Pflanzenverfügbarkeit im Anwendungsjahr anbelangt. Hiervon unabhängig erhöhen die Nährstoffanteile, die nicht direkt von der Pflanze im ersten Jahr aufgenommen werden, den Pool gut verfügbarer Pflanzennährstoffe im Boden, vor allem bei PCAL und KCAL zum Teil sehr deutlich.
Anders sieht die Situation bei den stark organisch gebundenen Pflanzennährstoffen im Kompost aus, vor allem bei N und S (siehe auch nächste Frage). Wird nur gelegentlich mit Komposten gearbeitet, erfolgt bei Schwefel eine geringe Mineralisation im Anwendungsjahr und weitere Anteile werden in den Folgejahren freigesetzt. Bei dauerhafter guter Kompostversorgung baut sich jedoch ein S-Pool im Boden auf, aus dem mittelfristig höhere Schwefelmengen mineralisiert werden.
Im Gütesicherungssystem der BGK – Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. wird die Qualität der einzelnen Charge eines Biogut- oder Grüngutkompostes, die im Ökolandbau eingesetzt wird, in einem sogenannten „Prüfzeugnis“ dokumentiert (siehe Rechtliche Vorgaben). Die darin aufgeführten Ergebnisse der durchgeführten Kompostanalyse fassen die wichtigsten Ergebnisse zur Kompostqualität zusammen. Dort sind Angaben zum Nährstoffgehalt, zum Gehalt an Trockensubstanz und organischer Substanz (Humus), zum C:N-Verhältnis, den Fremdstoffanteilen, zu den Schwermetallgehalten und zum Hygienestatus zu finden.
Ist für das jeweilige Kompostprodukt eine Anwendung im Verbandsökolandbau vorgesehen, erfolgt zusätzlich eine Prüfung auf Einhaltung der jeweiligen Verbandsvorgaben. Ist diese Prüfung erfolgreich, wird dies entsprechend für die Charge auf der ersten Seite des Prüfzeugnisses ausgewiesen. Überdies enthalten die Prüfzeugnisse eine gültige Kennzeichnung nach Düngemittelverordnung (DüMV) und zahlreiche Anwendungsempfehlungen.
Darüber hinaus können mit einer eigenen sensorischen Beurteilung nach Aussehen, Geruch, Krümelung und Fremdbestandteilen ebenfalls wichtige Qualitätseigenschaften eingeschätzt werden. Guter, weitgehend reifer Kompost mit Rottegrad IV bis V riecht neutral bis erdig und sollte sich krümelig anfühlen. Wenn eine Handvoll Kompost zusammengedrückt wird, sollte kein Wasser mehr austreten.